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Hausordnung

Diese Hausordnung gilt für alle der Stadt Wien Kunst GmbH / FOTO ARSENAL WIEN am Standort MuseumsQuartier, Museumsplatz 1, 1070 Wien, zugehörigen Räume. Alle Personen, die sich in diesen Räumen aufhalten, unterliegen dieser Hausordnung. Mit der Umsetzung dieser Hausordnung ist das Personal des FOTO ARSENAL WIEN betraut, insbesondere das Sicherheitspersonal und das Aufsichtspersonal des FOTO ARSENAL WIEN.

Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Eintritt (außer, wenn auf den Eintrittskarten explizit anders angeführt) in die Ausstellungsräumlichkeiten während der ausgeschriebenen Öffnungszeiten und sind nicht übertragbar. Bei Verlassen des Hauses verlieren sie ihre Gültigkeit. Der Kauf von Eintrittskarten kann verwehrt werden. Für die Ausgabe ermäßigter Eintrittskarten gelten Regeln, die an der Informationstafel beim Eingang und an der Kassa ausgehängt sind. Das gegebenenfalls für Führungen entrichtete Entgelt kann im Falle der Nichtteilnahme an den Führungen nicht rückerstattet werden.

Den Anordnungen des Sicherheits- und Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten.

Das Berühren der Ausstellungsobjekte bzw. der Geräte und Objekte, die der Präsentation dienen, ist verboten, sofern nicht ausdrücklich auf die Benutzungsmöglichkeit hingewiesen wird. Das übersteigen von Absperrungen ist verboten.

Zu privaten Zwecken ist das Fotografieren ohne Blitz im FOTO ARSENAL WIEN gestattet, soweit es nicht ausdrücklich verboten wird. Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist eine schriftliche Genehmigung des FOTO ARSENAL WIEN erforderlich. Bitte kontaktieren Sie hierfür im Vorfeld Ihres Besuchs unsere Presseabteilung. Ohne vorausgehende Genehmigung durch das FOTO ARSENAL WIEN ist die kommerzielle Nutzung aller Aufnahmen ebenso wenig gestattet wie die Verwendung zusätzlicher Lichter (Blitz, Videoleuchten) und Stative.

Das FOTO ARSENAL WIEN behält sich vor, Audio-, Video- und Bildmaterial, das bei Veranstaltungen und in deren Räumlichkeiten entstanden ist, kommerziell zu verwenden. Ansprüche auf Persönlichkeitsrechte können nicht geltend gemacht werden.

Das Telefonieren in den Ausstellungsräumen ist untersagt.

Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür bestimmten Bereichen gestattet. Besonders wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellungsräume nicht mit Speisen und Getränken betreten werden dürfen. Es gilt im gesamten Ausstellungsbereich striktes Alkoholverbot. Rauchen ist in sämtlichen Bauteilen des FOTO ARSENAL WIEN verboten.

Das Mitbringen von Haustieren im FOTO ARSENAL WIEN ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Hunde zur Unterstützung von sehbehinderten Personen (Behindertenausweis ist auf Nachfrage vorzuweisen). Das Mitbringen von Gefahrenstoffen, Waffen etc. in das FOTO ARSENAL WIEN ist nicht gestattet. Das Sicherheits- und Aufsichtspersonal ist berechtigt, stichprobenweise den Inhalt von Taschen zu überprüfen.

Plakate und sonstige Ankündigungen im oder am Gebäude dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Geschäftsführung an den dafür bestimmten Stellen nach Maßgabe des verfügbaren Platzes durch Mitarbeiter*innen der Stadt Wien Kunst GmbH / FOTO ARSENAL WIEN angebracht werden.

Schirme, Stöcke, Rucksäcke, Koffer, Schultaschen, Taschen und Gegenstände einer bestimmten Größe sind im Ausstellungsbereich nicht erlaubt und können im Eingangsbereich abgelegt werden.nFür das Abstellen im Eingangsbereich und den Inhalt der abgestellten Gegenstände/Objekte übernimmt das FOTO ARSENAL WIEN keine Haftung. Die Beurteilung, welche Gegenstände in die Ausstellung mitgenommen werden dürfen, liegt im Ermessen der Mitarbeiter*innen des FOTO ARSENAL WIEN.

Notausgänge dürfen nur in Notfällen benützt werden. Alle Verkehrswege, Fluchtwege und Ausgänge müssen unverstellt bleiben.

Einrichtungsgegenstände, Sessel und Bänke dürfen nicht von ihren Standorten entfernt werden.

Bei Ertönen des Alarms ist den Anweisungen des Sicherheits- bzw.

Aufsichtspersonals unbedingt Folge zu leisten. Das Gebäude ist auf dem kürzesten Weg zu verlassen. Aufzüge dürfen hierbei nicht benützt werden.

Der gesamte Bereich des FOTO ARSENAL WIEN (Ausstellungsräume und Foyers) wird aus Sicherheitsgründen von Kameras überwacht. Das FOTO ARSENAL WIEN behält sich vor, bei qualifiziertem Bedarf diese Aufzeichnungen an Behörden oder Gerichte auszufolgen.

Der/die Besucher*in haftet für alle Schäden und Folgeschäden am Gebäude, den Kunstwerken und an fester sowie beweglicher Einrichtung, die durch ihn/sie verursacht werden. Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und der Unfallverhütungsvorschriften entstehen, unterliegen der vollen persönlichen Haftung. Eltern haften für ihre Kinder, als Begleitperson ist der/die Besucher*in nicht von seiner Aufsichtspflicht entbunden und für Schäden, die durch Unterlassung dieser Pflicht entstehen könnten, haftbar.

Anlieferungen jeglicher Art sind mit dem FOTO ARSENAL WIEN im Voraus abzusprechen. Transportmittel dürfen nicht in den Außenablagen abgestellt werden.

Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung oder sonstigem ungebührlichen Verhalten Besucher/innen des Hauses zu verweisen und ein dauerhaftes Hausverbot auszusprechen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Bei besonders starkem Publikumsandrang ist das Sicherheitspersonal verpflichtet, das Haus bzw. einzelne Ausstellungsräume aus Sicherheitsgründen zeitweilig für weitere Besucher*innen zu schließen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes ist in diesem Fall ausgeschlossen. Fundgegenstände sind unverzüglich an der Kassa bzw. bei der Aufsicht zu hinterlegen und werden dort nach erbrachtem Eigentumsnachweis ausgehändigt.

Mieter:innen verpflichten sich, für die Einhaltung dieser Hausordnung Sorge zu tragen. Sie verpflichten sich weiters, sämtliche in Benützung genommene Objekte, Räume und Gegenstände widmungsgemäß, fachgemäß und pfleglich zu behandeln und das vorgeschriebene Rauchverbot zu beachten. Die Dekoration von Veranstaltungs- und sonstigen Räumen durch Mieter bedarf der vorherigen Zustimmung des FOTO ARSENAL WIEN und ist nach deren Weisung vorzunehmen. Für jeden hierbei entstehenden Schaden haftet der:die Mieter:in. Es dürfen nur nicht- bzw. schwer entflammbare Materialen verwendet werden. Der Mieter ist verpflichtet, die Lautstärke der von ihm verwendeten Anlagen in den gemieteten Räumen so zu steuern, dass andere Veranstaltungen sowie die Ausstellungsräume nicht gestört werden. Mieter:innen sind für die Einhaltung der Vorschriften nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz verantwortlich. Insbesondere ist auf die Freihaltung der Fluchtwege zu achten.

Bilder für alle — täglich außer Montag von 11 bis 19 Uhr —